Individuelle Berufs(bildungs)orientierung

 

Was ist das

Berufsschnuppern als schulbezogene Veranstaltung durch Klassenvorstand genehmigt und von Erziehungsberechtigten organisiert.

 

Zielgruppe

für alle SchülerInnen ab der 8.Schulstufe und darüber hinaus.

 

Gesetze bzw. Verordnungen

Kinder– und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Schulunterrichtsgesetz § 13b, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 175, Aufsichtspflichterlass.

 

Verantwortung

Erziehungsberechtigte ODER BetreuerInnen im BOZ, verantwortliche/r Betreuer/in im Betrieb nach Schulunterrichtsgesetz § 44a.

 

Formulare und Institutionen

Für Wiener Pflichtschüler bis zum 9. Schuljahr während der Schulzeit: www.schulen.wien.at/schulen/boz.

BiWi-Praktikumsvereinbarung für alle anderen.

 

Versicherung

Gesetzliche SchülerInnen-Kranken– und Unfallversicherung.

BiWi-Haftpflichtversicherung wird von Erziehungsberechtigten beantragt.

 

Downloads

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Checkliste für Jugendliche herunterladen >>>

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Vereinbarung herunterladen >>>