Individuelle
Berufs(bildungs)orientierung
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Was ist das Berufsschnuppern als schulbezogene Veranstaltung durch Klassenvorstand genehmigt und von Erziehungsberechtigten organisiert.
Zielgruppe für alle SchülerInnen ab der 8.Schulstufe und darüber hinaus.
Gesetze bzw. Verordnungen Kinder– und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Schulunterrichtsgesetz § 13b, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 175, Aufsichtspflichterlass.
Verantwortung Erziehungsberechtigte ODER BetreuerInnen im BOZ, verantwortliche/r Betreuer/in im Betrieb nach Schulunterrichtsgesetz § 44a.
Formulare und Institutionen Für Wiener Pflichtschüler bis zum 9. Schuljahr während der Schulzeit: www.schulen.wien.at/schulen/boz. BiWi-Praktikumsvereinbarung für alle anderen.
Versicherung Gesetzliche SchülerInnen-Kranken– und Unfallversicherung. BiWi-Haftpflichtversicherung wird von Erziehungsberechtigten beantragt.
Downloads Checkliste für Unternehmer herunterladen >>> Checkliste für Jugendliche herunterladen >>> Freistellung durch die Schule herunterladen >>> Vereinbarung herunterladen >>> |
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