Berufsschnuppertage nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch

 

Was ist das

Berufsschnuppern für Jugendliche nach Erfüllung der Schulpflicht und Personen ohne weiteren Schulbesuch selbst, von den Erziehungsberechtigten oder im Rahmen einer AMS-Maßnahme organisiert.
 

Zielgruppe

Personen ohne aufrechten Schulbesuch.

 

Gesetze bzw. Verordnungen

Kinder– und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 8.

 

Verantwortung

Erziehungsberechtigte oder Eigenverantwortung nach erreichen der Volljährigkeit.

 

Formulare und Institutionen

BiWi-Praktikumsvereinbarung

 

Versicherung

Krankenversicherung durch Mitver-sicherung bei Eltern oder im Rahmen einer AMS-Maßnahme.
Unfallversicherung durch Betrieb bei AUVA anzumelden.
BiWi-Haftpflicht– und zusätzliche BiWi-Privatunfallversicherung wird durch Jugendliche/Erziehungs-berechtigte beantragt.

 

ACHTUNG!

Ausnahme Tourismus und Gastronomie

Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der AUVA/der Krankenkassen sind UNVERBINDLICHE „Schnuppertage nach der Schulpflicht“ in den einschlägigen Berufen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft nicht möglich.

Mit Interessenten, die vor einer Berufsentscheidung stehen und in diesen Berufen schnuppern wollen, muss - so wie mit Ferialpraktikanten - ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis eingegangen werden.

Die WKW ist aber bemüht, unverbindliche Berufsschnuppertage als wertvollen Beitrag für alle Jugendlichen, die für ihre Berufsorientierung einen Eindruck von der beruflichen Praxis benötigen, versicherungstechnisch und gesetzlich zu verankern und hat bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

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