Berufsschnuppertage
nach der Schulpflicht und ohne aufrechten
Schulbesuch
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Was ist das
Berufsschnuppern für
Jugendliche nach Erfüllung der Schulpflicht und Personen ohne weiteren
Schulbesuch selbst, von den Erziehungsberechtigten oder im Rahmen einer
AMS-Maßnahme organisiert. Zielgruppe Personen ohne aufrechten Schulbesuch.
Gesetze bzw. Verordnungen Kinder– und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 8.
Verantwortung Erziehungsberechtigte oder Eigenverantwortung nach erreichen der Volljährigkeit.
Formulare und Institutionen BiWi-Praktikumsvereinbarung
Versicherung
Krankenversicherung
durch Mitver-sicherung bei Eltern oder im Rahmen einer AMS-Maßnahme.
ACHTUNG! Ausnahme Tourismus und Gastronomie Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der AUVA/der Krankenkassen sind UNVERBINDLICHE „Schnuppertage nach der Schulpflicht“ in den einschlägigen Berufen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft nicht möglich. Mit Interessenten, die vor einer Berufsentscheidung stehen und in diesen Berufen schnuppern wollen, muss - so wie mit Ferialpraktikanten - ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Die WKW ist aber bemüht, unverbindliche Berufsschnuppertage als wertvollen Beitrag für alle Jugendlichen, die für ihre Berufsorientierung einen Eindruck von der beruflichen Praxis benötigen, versicherungstechnisch und gesetzlich zu verankern und hat bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.
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