Berufsschnuppertage

 

Was ist Berufsschnuppern

Durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten sollen interessierte Jugendliche den Wunschberuf im Arbeitsalltag kennen lernen. Arbeit im Sinne von Ersetzen oder Entlasten eines Mitarbeiters des Betriebes ist dazu weder notwendig noch erlaubt. In der Regel sind Tätigkeitsbereiche des ersten Ausbildungsjahres als Basis des Berufsschnupperns ausreichend. Keinesfalls darf eine Eingliederung des Jugendlichen in die betriebliche Organisation stattfinden. Wäre dies der Fall, wäre ein Arbeitsverhältnis mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen gegeben.

 

Entlohnung

Berufsschnuppern ist kein Arbeitsverhältnis. Es besteht daher in der Regel auch kein Anspruch auf Entgelt, Bezahlung oder Entlohnung. Sowohl die private Schnupperinitiative als auch die individuelle Berufsorientierung (= schulbezogene Veranstaltung) sollten im Interesse des Betriebes als auch im Interesse des Jugendlichen ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Als Zeichen besonderer Anerkennung haben sich Gutscheine bzw. Verpflegung bewährt.

 

Dauer

Das Berufsschnuppern pro Betrieb und Arbeitsplatz darf nicht länger als 5 Tage dauern. Sollte der Jugendliche jedoch in mehreren Betrieben „schnuppern“, so darf der Zeitraum der Berufsorientierung aus Gründen der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt 15 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Für das Berufsschnuppern gilt das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Der Jugendliche darf von Montag bis Freitag nicht länger als 8 Stunden pro Tag, dies in der Zeit von 7 - 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. In Ausnahmefällen, etwa bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten mancher Berufe (Bäcker, Gärtner) kann die Beginnzeit aus Gründen der praxisorientierten Berufsorientierung auf 6 Uhr gesetzt werden - sofern Eltern und Jugendlicher zustimmen.

Arten der Berufsschnuppertage

 

 


 

während der Unterrichtszeit

außerhalb der Unterrichtszeit

nach der Schulpflicht

und ohne aufrechten Schulbesuch

Berufspraktische Tage/Woche

Individuelle

Berufspraktische Tage

Individuelle Berufs(bildungs)-orientierung

Berufsschnuppertage außerhalb der Unterrichtszeit

Berufsschnuppertage nach der Schulpflicht

Schulveranstaltung, durch die Schule organisiert.

 

 

 

Schulveranstaltung für Pflichtschüler die keine Möglichkeit der Berufspraktischen Tage/Woche in ihrer Schule haben.

private Initiative, „Schnuppern“ von Schülern ab der 8. Schulstufe und darüber hinaus.

 

„Schnuppern“ in der schulfreien Zeit (z.B. in den Ferien), für alle Schüler ab der 8. Schulstufe und darüber hinaus.

private Initiative von Jugendlichen nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch.

 

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Wichtige Adressen - Nähere Infos

 

BiWi - Berufsinformation der Wiener Wirtschaft

1180 Wien, Währinger Gürtel 97

T 514 50-6518 | E mailbox@biwi.at | W  www.biwi.at

 

GPA-DJP - Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

T 05 0301-21298 | E jugend@gpa-djp.at | E www.jugend.gpa-djp.at

 

BOZ - Berufsorientierungszentrum des Stadtschulrates für Wien

1070 Wien, Burggasse 14-16

T 270 00 86 | E boz@wbn.wien.at | W www.schulen.wien.at/schulen/boz